REIKI - Bonn

REIKI - Ein Weg zu mehr Lebenskraft und Lebensfreude
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Kleine Gesetzeskunde:

Für den Heilpraktiker ist u.a. das Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.02.1939 von Bedeutung. Darin heißt es....

§ 1

(1)  Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will bedarf dazu der Erlaubnis.

(2)  Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3)  Wer die Heilkunde...ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.

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Durch meine Ausbildungen im medizinischen Bereich und fortlaufenden Weiterbildungen sehe ich mich in der Lage, körperliche Beschwerden sowohl medizinisch, wie auch energetisch behandeln zu können. Dabei nehme ich meine Verantwortung sehr ernst und arbeite auch begleitend zu schulmedizinischen Maßnahmen.

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